PPWR-Kennzeichnung gemäß Art. 15 PPWR

Erzeuger:

Dr. Günther Kast GmbH & Co.

Technische Gewebe

Spezial-Fasererzeugnisse KG

 

E-Mail: info@kast.de

 

Die Verpackung der einzelnen Artikel ist anhand der angegebenen Auftrags-Nr. auf dem Lieferschein/Paketaufkleber identifizierbar.

Nicht von dieser Regelung erfasst sind Verpackungen von Handelswaren, die ausschließlich in der Verpackung und unter der Kennzeichnung des jeweiligen Lieferanten weitergegeben werden. In diesen Fällen gilt der jeweilige Lieferant als Erzeuger.

 

Wir weisen darauf hin, dass für Eigenmarkenkunden eigene Pflichten nach der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) gelten. Jeder Wirtschaftsakteur ist dafür verantwortlich, die für ihn geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die erforderliche Dokumentation im Bedarfsfall gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen zu können.