EU leitet Umgehungsuntersuchung zu offenmaschigen Glasfasergeweben ein

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1925 eine Untersuchung wegen einer möglichen Umgehung bestehender Antidumpingmaßnahmen gegen sogenannte offenmaschige Glasfasergewebe (Open Mesh Fabrics, OMF) eingeleitet. Betroffen sind Einfuhren aus  Nordmazedonien, Serbien, Moldau und dem Kosovo.

 

Hintergrund ist der Verdacht, dass bestehende Antidumpingzölle zum Schutz der europäischen Wirtschaft gegen unfairen Wettbewerb von in diesen Ländern beheimateten Unternehmen umgangen werden, indem chinesische Glasfaserprodukte über diese Länder in die Europäische Union gelangen. Die EU-Kommission verweist dabei unter anderem auf Veränderungen der Handelsströme sowie auf Hinweise, dass bei der Herstellung der untersuchten Produkte überwiegend gedumpte Glasfasergarne und Glasfaserrovinge chinesischen Ursprungs verwendet werden.

 

Seit Inkrafttreten der Verordnung werden alle betroffenen Importe zollamtlich registriert. Die Einfuhr bleibt weiterhin möglich, doch schafft die Registrierung die Grundlage für eine spätere rückwirkende Erhebung von Antidumpingzöllen.

 

Sollte die Untersuchung den Umgehungsverdacht bestätigen, könnten die bereits für chinesische Waren geltenden Antidumpingzölle von 48,4 % bis 62,9 % rückwirkend auf registrierte Einfuhren aus den vier Ländern angewendet werden. Dadurch ergeben sich erhebliche finanzielle Risiken für Importeure und Händler.

 

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt die aktuelle Entwicklung, welche Bedeutung Lieferkettentransparenz, Herkunftsnachweise, lokale Wertschöpfung und Compliance inzwischen für die europäische Industrie haben. Für viele Unternehmen sind diese Faktoren heute wesentliche Kriterien einer sicheren Beschaffungsstrategie.

 

Als europäischer Hersteller von offenmaschigen Glasfasergeweben verfolgt KAST die Entwicklung des Verfahrens aufmerksam. Seit mehr als 65 Jahren stehen wir für Qualität, Zuverlässigkeit und langfristige Partnerschaften. Faire Wettbewerbsbedingungen, nachvollziehbare Lieferketten und eine starke europäische Wertschöpfung sind wichtige Voraussetzungen für die industrielle Entwicklung in Europa.

 

Die Untersuchung dient dem Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union und soll sicherstellen, dass bestehende Handelsschutzmaßnahmen ihre beabsichtigte Wirkung entfalten.

 

Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1925 der Kommission vom 6. August 2026, Amtsblatt der Europäischen Union, veröffentlicht am 7. August 2026